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   BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88   

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BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88 (https://dejure.org/1989,5682)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88 (https://dejure.org/1989,5682)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1989 - 1 BvR 1295/88 (https://dejure.org/1989,5682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Erstattungsansprüche des Arbeitgebers gemäß §§ 394 , 395 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten gegenüber anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 70, 230 >240<; 74, 129 >149< m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder Gleichbehandlung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 59, 52 >59<; 74, 129 >149<).

    Voraussetzung ist aber, daß die Maßnahmen im engen Zusammenhang mit der Berufsfreiheit stehen und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl. BVerfGE 13, 181 >186<; 52, 42 >54<; 74, 129 >149<).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 64 >74 148 f.<; st. Rspr.).

    Ein Verfassungsverstoß liegt unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots nur vor, wenn die Rechtsfindung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 >96<; 42, 64 >74<; 70, 93 >97<; st. Rspr.).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Maßnahmen können auch mittelbar in die Berufsfreiheit eingreifen, wenn sie infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 13, 181 >185 f.<; 61, 291 >308<).

    Voraussetzung ist aber, daß die Maßnahmen im engen Zusammenhang mit der Berufsfreiheit stehen und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl. BVerfGE 13, 181 >186<; 52, 42 >54<; 74, 129 >149<).

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten gegenüber anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 70, 230 >240<; 74, 129 >149< m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder Gleichbehandlung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 59, 52 >59<; 74, 129 >149<).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 64 >74 148 f.<; st. Rspr.).

    Ein Verfassungsverstoß liegt unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots nur vor, wenn die Rechtsfindung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 >96<; 42, 64 >74<; 70, 93 >97<; st. Rspr.).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder Gleichbehandlung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 59, 52 >59<; 74, 129 >149<).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Ein Verfassungsverstoß liegt unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots nur vor, wenn die Rechtsfindung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 >96<; 42, 64 >74<; 70, 93 >97<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG könnte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Geldleistungspflichten den Pflichtigen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 14, 221 >241<; 76, 130 >141< m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten gegenüber anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 70, 230 >240<; 74, 129 >149< m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
    Eine gleichheitswidrige Benachteiligung der Beschwerdeführerin gegenüber der Beklagten scheidet schon deshalb aus, weil der Gesetzgeber bei Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie im Bereich der Sozialversicherung auftreten, typisieren darf (vgl. BVerfGE 17, 1 >23<; 63, 119 >128< m.w.N.; 75, 108 >162<).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

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